Das Stmk. Baugesetz sieht eine verpflichtende Überprüfung aller für die Brandbekämpfung bzw. erste Löschhilfe vorgesehenen Feuerlöscher in Abständen von 2 Jahren vor.
Die Bundesförderungen wurden im Rahmen der "Sanierungsoffensive 2026" für den Heizkesseltausch und Gebäudesanierung 2026 am 3. Oktober beschlossen, sie sind bis Ende 2026 gültig