Fundwesen
Wir haben für Sie die Fundgegenstände, die im Fundamt der Gemeinde Gaal abgegeben wurden, unten aufgelistet.
Wenn Sie Verlustträger eines Fundgegenstandes sind, melden Sie sich bitte persönlich am Gemeindeamt.
Aufbewahrungsfrist
Die Aufbewahrungsfrist beträgt bei Funden, die einen Wert von € 100,00 nicht übersteigen, ein halbes Jahr, bei Funden, die einen Wert von € 100,00 übersteigen, ein Jahr. Nach Ablauf der Frist kann der Finder der gefundenen Sachen das Eigentum am Fundgegenstand erwerben. Er hat diesbezüglich persönlich bei der Behörde zu erscheinen. Eine Verständigung an den Finder, über die Möglichkeit
des Eigentumserwerbes erfolgt nur bei wertvollen Gegenständen.
Finderlohn
Sie haben als Finder gegenüber dem Eigentümer Anspruch auf Finderlohn. Die Höhe des Finderlohnes richtet sich danach, ob der Fundgegenstand verloren oder vergessen wurde. Ein Gegenstand ist dann verloren, wenn er an einem Ort abhanden gekommen ist, der nicht im Aufsichtsbereich eines Dritten steht. Als vergessen gilt er dann, wenn er ohne Absicht an einem fremden, unter der Aufsicht eines Dritten stehenden Ortes zurückgelassen wurde.
Was ist zu tun, wenn Sie...
... etwas gefunden haben: Funde, deren Wert € 10,00 übersteigen bzw. der Fundgegenstand für den Eigentümer offensichtlich wichtig ist, sind vom Finder bei der zuständigen Stelle verpflichtend abzugeben.
... etwas verloren haben:
Sollten Sie Auskünfte über verlorene Gegenstände benötigen oder den Verlust eines Gegenstandes anzeigen, so hat dies ebenfalls beim Gemeindeamt zu erfolgen.
... wenn Sie folgende Gegenstände gefunden oder verloren haben:
Bei Verlust oder Fund von Führerscheinen, inländischen Kennzeichentafeln, Schieß- und Sprengmitteln, Giften, radioaktiven Quellen, waffenrechtlichen Dokumenten, Begleitpapieren gem. § 7 GGBG oder Zulassungsscheinen ist die nächste Sicherheitsdienststelle aufzusuchen.
... eine Verlustanzeige benötigen: Verlustanzeigen werden vom Fundamt ausgestellt.
Schmuck
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Handy's
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Sonstiges
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