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Fundwesen


Wir haben für Sie die Fundgegenstände, die im Fundamt der Gemeinde Gaal abgegeben wurden, unten aufgelistet.
Wenn Sie Verlustträger eines Fundgegenstandes sind, melden Sie sich bitte persönlich am Gemeindeamt.

Aufbewahrungsfrist
Die Aufbewahrungsfrist beträgt bei Funden ein Jahr. Ab diesem Zeitpunkt kann der Finder der gefundenen Sache das Eigentum erwerben. Er hat diesbezüglich persönlich bei der Behörde zu er-scheinen. Eine Verständigung an den Finder, über die Möglichkeit 
des Eigentumserwerbes erfolgt nur bei wertvollen Gegenständen.
Finderlohn
Sie haben als Finder gegenüber dem Eigentümer Anspruch auf Finderlohn. Die Höhe des Finderlohnes richtet sich danach, ob der Fundgegenstand verloren oder vergessen wurde. Ein Gegenstand ist dann verloren, wenn er an einem Ort abhanden gekommen ist, der nicht im Aufsichtsbereich eines Dritten steht. Als vergessen gilt er dann, wenn er ohne Absicht an einem fremden, unter der Aufsicht eines Dritten stehenden Ortes zurückgelassen wurde.
Was ist zu tun, wenn Sie...

... etwas gefunden haben: Funde, deren Wert € 10,00 übersteigen bzw. der Fundgegenstand für den Eigentümer offensichtlich wichtig ist, sind vom Finder bei der zuständigen Stelle verpflichtend abzugeben.

... etwas verloren haben:
Sollten Sie Auskünfte über verlorene Gegenstände benötigen oder den Verlust eines Gegenstandes anzeigen, so hat dies ebenfalls beim Gemeindeamt zu erfolgen. Bei Verlust von Führerschein, Inländischen Kennzeichentafeln, Schieß- und Sprengmitteln, waffenrechtlichen Dokumenten und  Zulassungs-scheinen hat die Anzeige an die nächste Sicherheitsdienststelle zu ergehen.

... eine Verlustanzeige benötigen: Verlustanzeigen werden vom Fundamt ausgestellt.




Schmuck

derzeit keine Fundgegenstände

Handy's

21.02.2023
Handy Huawei
21.02.2023
Handy Huawei mit Schutzhülle

Sonstiges

18.09.2023
Brille



Bild

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03513 8820
gde@gaal.gv.at

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Montag
14.00 bis 17.00 Uhr

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