Elektroaltgeräte-, Sperrmüll-, Alteisen- und Holzsammlung am Dienstag, 28. September 2021
Feuerlöscherüberprüfung am 24. und 25. September 2021 beim Rüsthaus Bischoffeld
Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark kann heuer zwischen 1. Oktober 2021 und 4. Feber 2022 in unserer Gemeinde beantragt werden.
Wer kann den Heizkostenzuschuss bekommen? - Der Hauptwohnsitz muss seit dem 1.9.2021 in der Steiermark sein. - Der Antragsteller darf keine Wohnunterstützung beziehen - Das Haushaltseinkommen* darf nicht höher sein als o 1.328,00 Euro im Monat für alleinstehende Personen o 1.992,00 Euro im Monat für Ehepaare und Haushaltsgemeinschaften Als Haushaltseinkommen gilt das Jahres-Nettogehalt. Wenn Sie mehr als 12 Monatsgehälter bekommen, gehören diese zum Haushaltseinkommen dazu. Das Einkommen pro Monat ist demnach das Netto-Jahreseinkommen geteilt durch 12. |
Rundschreiben
Gemeinde Gaal veröffentlicht im
Oktober 2024
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