Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark kann heuer zwischen 1. Oktober 2021 und 4. Feber 2022 in unserer Gemeinde beantragt werden.
Wer kann den Heizkostenzuschuss bekommen?
- Der Hauptwohnsitz muss seit dem 1.9.2021 in der Steiermark sein.
- Der Antragsteller darf keine Wohnunterstützung beziehen
- Das Haushaltseinkommen* darf nicht höher sein als
o 1.328,00 Euro im Monat für alleinstehende Personen
o 1.992,00 Euro im Monat für Ehepaare und Haushaltsgemeinschaften
Als Haushaltseinkommen gilt das Jahres-Nettogehalt. Wenn Sie mehr als 12 Monatsgehälter bekommen, gehören diese zum Haushaltseinkommen dazu. Das Einkommen pro Monat ist demnach das Netto-Jahreseinkommen geteilt durch 12.
Wer kann den Heizkostenzuschuss bekommen?
- Der Hauptwohnsitz muss seit dem 1.9.2021 in der Steiermark sein.
- Der Antragsteller darf keine Wohnunterstützung beziehen
- Das Haushaltseinkommen* darf nicht höher sein als
o 1.328,00 Euro im Monat für alleinstehende Personen
o 1.992,00 Euro im Monat für Ehepaare und Haushaltsgemeinschaften
Als Haushaltseinkommen gilt das Jahres-Nettogehalt. Wenn Sie mehr als 12 Monatsgehälter bekommen, gehören diese zum Haushaltseinkommen dazu. Das Einkommen pro Monat ist demnach das Netto-Jahreseinkommen geteilt durch 12.